Hartwig † & Dr. Sauerwein

Umwelt- und Gefahrguttransportrecht

Das sog. "Umweltrecht" ist vielfälig und umfangreich. Es reicht vom Umwelt, Boden- Luft- und Artenschutz über den Wasser-, Gewässerschutz oder Strahlenschutz bis zur Abfallentsorgung. Jeweils gibt es Bundes-, Landesgesetze und Verordnungen sowie Richtlinien und Ausführungsbestimmungen.
Unsere Kanzlei hat langjährige spezielle Erfahrung beim Umgang mit Behörden, Justiz und Verwaltungsgericht in den Bereichen Transport und Lagern von Gefahrstoffen, insbesondere von Mineralöprodukten und Gasen.

Besondere Erfahrung haben wir auf dem Gebiet der Lagerung gefährlicher oder umweltgefährdender Stoffe und deren Transport. RA Dr. Sauerwein hat die Schulung zum Gefahrgutbeauftragten nach § 2 Abs. 1 GbV für Straßen- u. Eisenbahntransport absolviert (Gefahrgutbeauftragtenverordnung). Hier kann es in der Praxis immer wieder zu Problemen kommen, und die Kontrolleure der BAG (Bundesanstalt für den Güterkraftverkehr) verhängen z.T. hohe Bußgelder, deren Berechtigung und Höhe vom Anwalt überprüft werden sollte. Insbesondere bei erstmaliger oder leichter Tatbegehung lässt sich ein Bußgeld möglicherweise umgehen oder reduzieren. Die einschlägigen Einspruchsfristen nach dem OwiG sind zu beachten (i.d.R. ein Monat nach Zugang des Bußgeldbescheids), damit ein fehlerhafter Bescheid nicht rechtskräftig wird.

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