Hartwig † & Dr. Sauerwein

IT- und Computerrecht

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung und rechtliche Unterstützung und Interessenvertretung in allen Bereichen des Informationstechnologie- und Computerrechts. Das spiegelt sich in unserem Kanzlei-Logo wider.

Hierzu gehören insbesondere:
IT-Projekte: Planung, Vertragsgestaltung und Begleitung während der Projektphasen
Nach wie vor scheitern über 60% aller IT-Projekte, und die Vertragsparteien sind unzufrieden über die Beratung, den Zeitablauf, die angebotene und abgelieferte Leistung oder über den Preis. Die Nachforderung von zusätzlichen Leistungen und Kosten während des Projektes ist eher die Regel als die Ausnahme. Häufig stellt sich dann die Frage, wer ist "Schuld". Es empfiehlt sich daher, schon von Beginn an, einen Rechtsanwalt mit hinzuzuziehen, der das Projekt schon vor dem Start und während seiner Umsetzung in rechtlicher Hinsicht (Vertragsgestaltung, Streitschlichtung) persönlich mit begleitet, und möglichst nicht erst, wenn "das Kind schon im Brunnen liegt". Was leider viel zu häufig vorkommt.
Hardware- und Softwareverträge:
Gewährleistung beim Hardware-Kauf, Besonderheiten beim Hardware-Leasing
Erstellung und Überlassung von Software - Kauf, Miete, Webbasierte Lösungen (Outsourcing), Apps, Source Code - Hinterlegungsvereinbarungen (Software Escrow)
"Internet-Recht":
Web-Shop-Verträge, Web-Design-Verträge
Der "rechtssichere Web-Shop": Verbraucherschutz beim E-Commerce, Widerrufsbelehrungen, Rechte des Verbrauchers / Käufers nach Fernabsatzrecht (Widerrufsfrist, Mängelrechte und Fristen), Datenschutz, Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
"Abo-Fallen" und "Abzocke" im Internet

Vorsicht bei zweifelhaften Internet- und App-Angeboten! Hier locken Anbieter den Nutzer zu kostenpflichtigen Vertragsschlüssen, obwohl dieser von einer kostenlosen Nutzung ausgeht. Die Nutzer erhalten Rechnungen und Mahnungen, obwohl die Forderungen der Anbieter oft gar nicht gerechtfertigt sind. Mehr dazu hier...

Service-Provider-Verträge (Content-Providing, Host-Providing, Access-Service-Providing ASP, Cloud-Computing, Haftung für Inhalte)
Urheberrechtsschutz, Markenrechtsschutz (MarkenG), Patentrechtsschutz, Wettbewerbsrecht (GWB, UWG)
z.B. Abmahnungen wegen Verstoß gegen Urheberrechte (UrhG), z.B. durch File-Sharing, oder gegen Wettbewerbsrecht (UWG) , Domainrecht und Domainstreitigkeiten
Telekommunikationsrecht:
Festnetz: Telefon, Fax, Internet (Flat Rates)
Mobil: Handy, Internet
Vertragsinhalte, Widerrufs- und Kündigungsrechte, Datenschutz
Öffentliches Vergaberecht bei Aufträgen der öffentlichen Verwaltung
Nationale und internationale Ausschreibung von IT-Projekten, §§ 97 ff. GWB, Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (EG VOL/A, VOL/B), BVB-IT, EVB-IT
Datenschutzrecht:
z.B. Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz im Internet, Auftragsdatenverarbeitung, Auskunftsansprüche gegen Telekommunikations- und Internetanbieter, Bestellung von Datenschutzbeauftragten, Beschäftigtendatenschutz

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Rechtsanwaltskanzlei
Dudenstr. 23
36251 Bad Hersfeld

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