Hartwig † & Dr. Sauerwein

Hilfe und Beratung vor und in der Insolvenz

Jeder Mensch und jede Firma wünschen sich, möglichst niemals in eine derart prikäre finanzielle Notlage zu geraten, dass die Anmeldung der Insolvenz (früher "Konkurs" genannt) als gesetzlich vorgeschriebener "letzter Ausweg" unvermeidlich wird. Ob erfolgreicher Unternehmer oder fest angestellte Privatperson, der Gedanke an eine mögliche Insolvenz wird lieber schnell verdrängt.
In einem zunehmend unsicherer werdenden wirtschaftlichen Umfeld (globale Märkte, weltweite Finanz-, Banken- und Wirtschaftskrisen) sollte man sich dennoch so gut wie möglich auch auf diesen Fall vorbereiten, oder wenn er schon eingetreten ist, auf professionelle juristische Hilfe zurückgreifen.
Wir bieten daher individuelle und praxisnahe Beratung im "Vorfeld" und in der "Nachsorge" insbesondere für mittelständische Unternehmen und Selbständige, aber auch für Angestellte (Arbeitsrecht und Insolvenz).
Wie schütze ich meine Firma und mein Vermögen vor und bei einer Insolvenz?
Vertragsgestaltung im Hinblick auf eine mögliche Insolvenz:
Schon der Abschluss und die Gestaltung von Verträgen (nicht nur "haftungs- und steueroptimiert", wie man vorwiegend beobachten kann, sondern eben auch im Hinblick auf den "worst case" Insolvenz) im Gesellschaftsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht können ein wichtiger Schlüssel sein, um im Nachhinein unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Insbesondere im Mittelstand gern gesehene Verträge einer (Personen-)Gesellschaft mit ihren Gesellschaftern oder Gesellschafter-Geschäftsführern bergen hier Risiken im Falle einer Insolvenz, denen man sich bewusst sein sollte.
Strafrecht:
Auch der Blick auf drohende strafrechtliche Konsequenzen im Zusammenahng mit einer Insolvenz besonders für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte ist dringend anzuraten. Schließlich sind viele Pflichten der genannten Personen im Zusammenhang mit einer Insolvenz bei Verstößen gegen die Vorschriften (HGB, AktG, GmbHG, StGB) mit empfindlichen Strafen belegt. Im Falle der eingetretenen und angemeldeten Insolvenz wird dies in der Regel von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermittelt. In diesem Fall ist schon im Ermittlungsverfahren die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ratsam, um einer Anklage vorzubeugen oder um die Verteidigung sachgerecht vorzubereiten.
Forderungsanmeldung: Sie sind glücklicherweise nicht insolvent, aber ihr Kunde oder Lieferant?
Sollte ein Schuldner von Ihnen in Insolvenz geraten sein, so helfen wir auch bei der Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter und Wahrung Ihrer Rechte. Auch hier empfiehlt es sich, möglichst bald rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die insolvenzrechtlichen Anmeldefristen für unbezahlte Rechnungen und Forderungen nicht versäumt werden dürfen.

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Rechtsanwaltskanzlei
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