Hartwig † & Dr. Sauerwein

Mehrwertsteuer-Rückerstattung in Europa

Eines unserer Spezialgebiete ist die internationale Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Unternehmen in Europa.
Wir helfen Ihnen, sich die ausländische Mehrwertsteuer zurückzuholen!
Ob Exporteur oder Transporteur im internationalen europäischen Markt oder Anbieter von Busreisen im europäischen Ausland,
wenn Ihr Unternehmen im Ausland tankt, Straßenmaut zahlt, sonstige mit dem Transport verbundene Services in Anspruch nimmt oder Messen veranstaltet,
bezahlen Sie die ausländische Mehrwertsteuer (MwSt.), die Ihnen nach dem in nationale Vorschriften umgesetzten EU-Recht und bilateraler Abkommen von Nicht-EU-Ländern mit der Europäischen Union (z.B. Schweiz) unter den dort genannten Voraussetzungen auf Antrag wieder erstattet werden kann.
Die Antragstellung und das Erstattungsverfahren sind nicht unkompliziert.

Daran hat auch das seit Anfang 2010 in Kraft getretene neue elektronische Antragsverfahren innerhalb der Europäischen Union (EU) nichts Wesentliches geändert (RiLi 2006-112 EG,RiLi 2008-9 EG).
Damit die MwSt. zurückerstattet werden kann, müssen je nach Beförderungsart oder Busreise bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Rechnungen / Belege müssen auf ihre Erstattungsfähigkeit hin geprüft werden, je nach Land sind bestimmte Mindestsummen einzuhalten, die einzelnen Rechnungen sind aufzulisten, teilweise einzuscannen und innerhalb der EU mittels elektronischem Verfahren (Internet-Portal) als Dateien bei den einzelnen Ländern einzureichen. Rechnungen aus 2015 können bis spätestens 30.09.2016 bei den Finanzbehörden eingereicht werden.

Um sich von dieser oft mühevollen Arbeit zu entlasten, empfiehlt es sich, erfahrene steuerberatende oder anwaltliche Dienste in Anspruch zu nehmen.
Eine eigene Registrierung durch Ihr Unternehmen beim Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BzASt.) ist dann nicht notwendig, da auf MwSt.-Erstattung spezialisierte Kanzleien in Deutschland in der Regel über vollen Zugang zum elektronischen Portal verfügen, um als steuerlicher Vertreter Erstattungsanträge in fast allen europäischen Ländern stellen zu können. 
Mit dem neuen elektronischen Antragsverfahren haben wir bereits gute Erfahrungen gesammelt. Hat man bei der Antragstellung alles richtig gemacht, erfolgt die Auszahlung bei vielen beteiligten EU-Ländern jetzt wesentlich schneller als früher. Zum Teil erfolgt die Rückerstattung schon nach 3-4 Wochen. Was für die Rückerstattung erforderlich ist, sind die Belege, Ihre Anschrift, örtliche Steuernummer und Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Testen Sie uns! Unser freundliches und kompetentes Team berät und informiert Sie gerne: Frau Hahn und Frau Fischer Tel.: +49 (0)6621-165700.
Beratung, Sammeln der Rechnungen und Belege, Ausfüllen aller Antragsformulare und Einreichung bei den zuständigen Finanzbehörden im In- ud Ausland, Auszahlung der rückerstatteten Beträge auf Ihr Firmenkonto innerhalb weniger Wochen und Monate.
Die Bearbeitung der Belege und Anfragen unserer langjährigen Klienten erfolgt persönlich und individuell. Im Falle einer Beauftragung begleiten wir Sie durch das gesamte Erstattungsverfahren und legen ggf. Einspruch ein, wenn nötig. Als Honorar für unsere Tätigkeit nehmen wir einen Prozentsatz vom MwSt.-Erstattungsbetrag, gestaffelt nach Höhe der beantragten MwSt. Hierüber informieren wir Sie gerne.

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